Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lachmann Thiem Software GbR nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt und unseren Kunden nachstehend Auftraggeber (AG) genannt.
Der AN erstellt die Software stets nach aktuellem Stand der Technik.
Der AN verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ohne vorherige Zustimmung des AG zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse, Informationen über AG sowie die ihm übergebenden Unterlagen.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Der AN haftet für etwaige Schäden nur, falls der AN eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des AN zurückzuführen ist.
Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen – gleich aus welchem Rechtsgrund – insb. auch für Datenverluste und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten von AG eine Versicherung besteht.
Der AN stellt die Software durch Remote bzw. Vor-Ort Installation bereit, diese ist vom AG zu bestätigen.
Der AG ist verpflicht die Software auf vollständige Funktion nach Angebot bzw. Pflichtenheft zu überprüfen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen.
Die Prüffrist beträgt 4 Wochen.
Die Software gilt als abgenommen, sollte der AG nicht innerhalb der Prüffrist auf gerechtfertigte Mängel schriflich hinweisen.
Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.
AN übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Angebot oder Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 6 Monaten nach Abnahme.
Der AG ist dazu berechtigt, die Software inklusive aller ausgehändigten Dokumente für den dafür vorgesehenen, im Angebot oder Pflichtenheft beschriebenen, Einsatzzweck bliebig zu nutzen.
Alle weiteren Nutzungrechte verbleiben beim AN.
Der Quellcode verbleibt bei AN, soweit technisch möglich.
Der AN verpflichtet sich, diesen sicher aufzubewahren und auf Anforderung von AG nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen zu beseitigen.
Rechnungsstellug erfolgt, solange nichts anderes vereinbart, nach Abnahme durch den AG.
Alle Forderungen werden spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zahlbar.
Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz von AG örtlich zuständig.
Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Stand: 18.10.2021